Privat Mandatstragende (PriMA)
Ohne den Einsatz von Freiwilligen könnte die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Erwachsenenschutzrecht nicht sichergestellt werden. Nebst dem Einsatz von Berufsbeiständinnen und -Beiständen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), auch Beistandschaftsmandate an Privatpersonen übertragen.
Wer sich als private Beistandsperson engagieren will, muss, um in dieser Funktion handeln zu können, von der KESB eingesetzt/ernannt werden. Dazu bedarf es keiner speziellen Ausbildung, jedoch muss die Person sowohl menschlich wie auch fachlich geeignet sein. Diese Eignung, wird im Auftrag der KESB, durch die PriMa-Fachstelle des zuständigen Sozialdienstes oder der KESB selbst, geprüft.
Die PriMa-Fachstelle übernimmt die folgenden Aufgaben:
- Eignungsabklärung und Information vor Mandatsübernahme
- Amtseinführung nach Ernennung durch die KESB
- Individuelle fallbezogene Beratung und Begleitung während der Mandatsführung
- Delegierte Rechnungsführung/Buchhaltungsbschluss
- Weiterbildung und Austausch an PriMa-Veranstaltungen
Kontakt PriMa-Fachstelle:
Andrea Gerber, Telefon: 062 959 80 40, E-Mail
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