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Privat Mandatstragende (PriMA)

Ohne den Einsatz von Freiwilligen könnte die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Erwachsenenschutzrecht nicht sichergestellt werden. Nebst dem Einsatz von Berufsbeiständinnen und -Beiständen, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), auch Beistandschaftsmandate an Privatpersonen übertragen. 

Wer sich als private Beistandsperson engagieren will, muss, um in dieser Funktion handeln zu können, von der KESB eingesetzt/ernannt werden. Dazu bedarf es keiner speziellen Ausbildung, jedoch muss die Person sowohl menschlich wie auch fachlich geeignet sein. Diese Eignung, wird im Auftrag der KESB, durch die PriMa-Fachstelle des zuständigen Sozialdienstes oder der KESB selbst, geprüft. 

 

Die PriMa-Fachstelle übernimmt die folgenden Aufgaben:

 

  • Eignungsabklärung und Information vor Mandatsübernahme
  • Amtseinführung nach Ernennung durch die KESB
  • Individuelle fallbezogene Beratung und Begleitung während der Mandatsführung
  • Delegierte Rechnungsführung/Buchhaltungsbschluss
  • Weiterbildung und Austausch an PriMa-Veranstaltungen

 

 

Kontakt PriMa-Fachstelle:

Andrea Gerber, Telefon: 062 959 80 40, E-Mail

 

 

Sie möchten mehr erfahren und sich als PriMa engagieren? 

 

Weitere Informationen finden Sie hier Prima Interessierte

 

 

Sie sind bereits PriMa und benötigen Informationen/Unterstützung?

 

Weitere Informationen finden Sie hier aktive Primas