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Alimentenhilfe

Alimentenbevorschussung

Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente durch die unterhaltspflichtige Person nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, gibt es einen Anspruch auf Bevorschussung.

Die festgelegten Kinderalimente können bis zur maximalen einfachen Waisenrente gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bevorschusst werden.

Voraussetzungen für eine Bevorschussung der Alimente

  • Örtliche Zuständigkeit muss gegeben sein
  • Ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel muss vorliegen
  • Unterhaltspflichtige Person kommt ihrer Zahlungsverpflichtung nicht, nicht vollständig oder nicht regelmässig nach  

Alimenteninkasso

Ehegatten und Kinder (unmündige oder mündige), die ihre Alimente nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhalten, haben Anspruch auf Inkassohilfe. In dieser Situation übernimmt die Alimentenfachstelle das Einfordern im Rahmen eines gütlichen oder rechtlichen Inkassos.

Gesetzliche Grundlagen 

  • Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (GIB) vom 6. Februar 1980
  • Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) vom 29. Oktober 2014
  • Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (InkHV) vom 6. Dezember 2019
  • Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989

 

Vorgehen zum Bezug von Leistungen der Alimentenhilfe

Die folgenden Unterlagen können telefonisch oder persönlich am Schalter bei der Alimentenfachstelle des Dienstes bezogen werden:

  • Antrag Alimentenhilfe
  • Inkasso- und Prozessvollmacht
  • Abtretungserklärung
  • Merkblatt über Alimentenhilfe

Die oben aufgeführten Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Dokumenten (im Antrag erwähnt) an unseren Dienst zurückgesendet oder persönlich abgegeben werden.

Sobald wir die Unterlagen mit den dazugehörigen Dokumenten erhalten haben, werden diese bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Die Alimentenfachstelle nimmt danach schriftlich oder telefonisch Kontakt auf und informiert über das weitere Vorgehen.