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Schulen

Grundsätzliches

Wenn es um Kinder in schwierigen Lebenslagen geht, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist, sind die Schulen oft in irgendeiner Weise davon betroffen.

Die Kindesschutz-Tätigkeitsfelder des Sozialdienstes im Umfeld der Schulen sind vielfältig:

Beratung

Oft suchen Eltern von sich aus oder auf Anregung der Schule oder von anderen Dritten den Sozialdienst auf, wenn sie mit Schwierigkeiten mit ihren Kindern konfrontiert sind. Wo möglich, berät der Sozialdienst oder vermittelt geeignete Unterstützungsangebote.

In den Gemeinden sind Schulsozialarbeiter/innen tätig, welche die 1. Anlaufstelle wahrnehmen.

 

Abklärung

Wenn die KESB Gefährdungsmeldungen erhalten, werden wir in der Regel mit der Abklärung des genauen Sachverhalts beauftragt.

Die KESB erwartet vom Sozialdienst Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Bei Schulkindern kommt es bei diesen Abklärungen in der Regel auch zu Kontakten mit den Lehrpersonen.

 

Mandatsführung

Im Auftrag der KESB führen wir Erziehungsbeistandschaften für Kinder.
Auch hier kommt es regelmässig zur Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Beistandschaftspersonen setzen sich - wenn immer möglich gemeinsam mit den Eltern - unterstützend für tragfähige Lösungen ein.

 

Gefährdungssituation

Häufig wird eine Gefährdungssituation bei Kindern in den Schulen erstmals sichtbar. Wie damit in unserer Region

umzugehen ist, wurde vor einigen Jahren im Handlungsleitfaden "Umgang mit Gefährdungssituationen von Kindern" beschrieben. Dieser wurde unter der Leitung des damaligen Regierungsstatthalters von Trachselwald, Markus Grossenbacher, entwickelt. Die Grundzüge dieses Leitfadens sind nach wie vor richtig und können die nötige Orientierung geben - einfach mit der Änderung, dass an die Stelle der kommunalen Vormundschaftsbehörden die regionalen KESB getreten sind.

Im Kontakt mit einigen Schulen unseres Einzugsgebietes werden seit einiger Zeit das Ablaufschema und die Checkliste für Lehrpersonen verwendet. Darauf ist erkennbar, dass der Sozialdienst (als eine von verschiedenen möglichen Fachstellen) zusammen mit den Eltern bereits früh einbezogen werden kann. Rasches Reagieren und Intervenieren hilft oft, schlimmere Entwicklungen zu verhindern oder zumindest zu bremsen.

Hier kann zudem das Merkblatt der KESB für Fachstellen zur Gefährdung des Kindeswohl eingesehen werden.

 

Kontakt

Bei Fragen und zur Unterstützung von Situationseinschätzungen können sich die Schulen an info@sozialdienst-rt.ch wenden: