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Interessierte

Ich will Menschen beistehen

 

Sie schätzen vielfältige Begegnungen mit unterschiedlichsten Menschen. Sie staunen über die Vielfalt menschlicher Erscheinungsformen und Äusserungen und erleben dies als Bereicherung. Sie kennen das Normverhalten eines Durchschnittsmenschen in unserer Gesellschaft und wissen, dass es Menschen gibt, die aus verschiedensten Gründen davon abweichen.

Sie haben Verständnis, Toleranz und Gabe, mit diesen Abweichungen umzugehen. Sie können beeinträchtigten Menschen Unterstützung zukommen lassen, so dass dadurch auch Sie bereichert oder gar beglückt, aber dennoch nicht auf diese Rückmeldungen als Selbstbestätigung angewiesen sind.

Wenn dem so ist, ist dies wegweisend für die Aufgabe als private Beiständin/Mandatsträgerin oder privater Beistand/Mandatsträger (PriMa).

Entschädigung

Sie erhalten von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Entschädigung für die Mandatsführung und Erstattung der Spesen gemäss Verordnung (ESBV). Die Betragshöhe richtet sich nach dem Aufwand, der im Verlaufsbericht dargestellt wird.

Vorgehen

Sie sind interessiert als privater Mandatsträger oder privater Mandatsträgerin (PriMa), Beistand oder Beiständin eines beeinträchtigten Menschen zu werden?

Dann melden Sie sich bei uns! Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch im Detail.

 

Voraussetzungen, Erwartungen

Sie betreuen Menschen,

  • die seit Geburt

  • nach einem Unfall

  • wegen einer Behinderung

  • wegen psychischer Erkrankung

  • wegen Suchtproblemen

  • wegen Altersgebrechen

nicht oder nicht mehr selber genügend gut in der Lage sind, ihre persönlichen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten selber genügend gut zu erledigen.

 

Sie zeichnen sich aus durch

  • einen integren Charakter

  • Geduld, Toleranz, Verständnis und Offenheit für hilfsbedürftige Menschen

  • einen vertrauensvollen, kooperativen Umgang mit Menschen

  • Interesse, mit Behörden und Institutionen zusammen zu arbeiten

  • administratives und organisatorisches Geschick

  • einschlägiges buchhalterisches Können

Eine Aufgabenteilung zwischen persönlicher Sorge und finanzieller und administrativer Aufgaben ist möglich.

 

Sie...

  • pflegen regelmässige persönliche Kontakte mit den verbeiständeten Menschen

  • erledigen kleinerer Besorgungen

  • bezahlen Rechnungen

  • führen Kasse oder eine einfache Buchhaltung

  • schreiben alle zwei Jahre (oder bei Notwendigkeit früher) einen Verlaufsbericht zu Handen der Behörde

  • verpflichten sich, ein Mandat für mindestens vier bis sechs Jahre zu führen

  • haben einen Zeitaufwand von ca. 5 bis 10 Stunden im Monat