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Sozialhilfe

Grundsätzlich

Was ist wirtschaftliche Sozialhilfe?

Wer für seinen Lebensunterhalt zu wenig Geld hat oder dieses nicht rechtzeitig erhält, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.

Die Höhe der finanziellen Hilfe hängt von der persönlichen Situation ab. Zur Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe wenden wir die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) an. Diese sind im Kanton Bern verbindlich.

Wirtschaftliche Sozialhilfe kann nur gewährt werden, wenn alle anderen Leistungen erschöpft sind (etwa Leistungen der Arbeitslosen- oder Unfallversicherung). Deshalb klären wir allfällige Ansprüche ab. Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich weder Steuern noch Schulden.

Welche Pflichten haben unterstützte Personen?

Wer Sozialhilfe beantragt, ist verpflichtet, wahrheitsgetreu über seine Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse Auskunft zu geben und Änderungen der Verhältnisse dem Sozialdienst mitzuteilen.

Unterstützte Personen sind verpflichtet, bei der sozialen und beruflichen Integration mitzuwirken und die Notlage soweit möglich zu beheben oder zu mindern.

Wenn der Verdacht besteht, dass jemand nicht wahrheitsgetreu Auskunft über Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse gibt, und deshalb zu unrecht wirtschaftliche Sozialhilfe bezieht, arbeitet der Sozialdienst Region Trachselwald mit externen Sozialinspektorinnen und -inspektoren zusammen.

Bei ungenügender Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst oder bei Pflichtverletzungen kann die Sozialhilfe gekürzt werden. Weigert sich eine unterstützte Person wiederholt, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder in ein Beschäftigungsprogramm einzutreten, kann die Sozialhilfe eingestellt werden.

 

Vorgehen bei der Anmeldung

Die Anmeldung zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe findet telefonisch oder persönlich am Schalter statt.

Bei der Kontaktaufnahme nehmen wir die Personalien entgegen und informieren uns über die aktuelle Situation (warum der Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe gestellt wird). Anschliessend senden oder geben wir unseren Antrag auf Leistungen ab. Dieser muss dann vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Dokumenten (im Antrag erwähnt) an unseren Dienst zurückgesendet oder persönlich vorbeigebracht werden.

Sobald wir den Antrag erhalten haben, wird dieser bearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft. Der/die zuständige Sozialarbeiter/in nimmt danach schriftlich oder telefonisch Kontakt auf und vereinbart einen Termin zum Erstgespräch.

 

Berechnung

Die wirtschaftliche Sozialhilfe setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen.

Informationsblatt Sozialhilfe

Broschüre BKSE - Sozialhilfe, kurz und gut erklärt

 

Rechtliche Grundlage

Die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe geschieht in einem klar eingegrenzten rechtlichen Rahmen:

  • Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (SHG) regelt die wichtigsten Grundsätze.

  • In der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (SHV) finden sich verschiedene Ausführungsbestimmungen.

In Art. 8 SHV wird festgehalten, dass bei der Berechnung der Sozialhilfe die Richtlinien der SKOS verbindlich anzuwenden sind.

  • Die Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) geben vor, wie die Sozialhilfe im konkreten Einzelfall zu berechnen ist.

  • Bei der praktischen Umsetzung der geltenden Richtlinien wendet unser Dienst die Stichwörter der Berner Konferenz für Sozialhilfe und Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) an.