Einladungen Verbandsparlamentsversammlung

Gemeindeverband
Grundsätzliches
Der Gemeindeverband Sozialdienst Region Trachselwald wurde 1995 gegründet. Der Verband übernimmt die Führung des Sozialdienstes für alle ihm angeschlossenen Gemeinden und übernimmt für diese die gemäss Sozialgesetzgebung vorgesehenen Aufgaben als Sozialbehörde.
Die Organe des Verbandes sind:
- die Verbandsgemeinden
- das Verbandsparlament
- der Verbandsrat
- das Rechnungsprüfungsorgan
- das zur Vertretung des Verbandes befugte Personal
Reglemente und Verordnungen
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen das geltende Organigramm, sowie Reglemente und Verordnungen des Sozialdienstes Region Trachselwald zur Verfügung.
Sie enthalten wichtige Informationen zu Gebühren, Personalfragen und weiteren organisatorischen Grundlagen unserer Arbeit.
Die Dokumente dienen der Transparenz und sollen Ihnen einen klaren Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
Organigramm gültig ab 01.07.2021
Organisationsreglement gültig ab 01.07.2021
Organisationsverordnung gültig ab 01.01.2021
Personalreglement gültig ab 01.01.2024
Personalverordnung gültig ab 01.01.2024
Gebührenreglement SRT Stand: 01.01. 2018
Gebührenverordnung Stand: 01.01. 2018

